Zu gut, um wahr zu sein?

Kein Brummen, keine Stromfresser, kein schlechtes Gewissen. Stattdessen: eine leise arbeitende Technologie, die Ihr Eigenheim im Winter effizient heizt – und im Sommer kostenlos kühlt. Klingt nach Zukunft? Ist es auch. Und sie beginnt genau jetzt – bei Ihrer Planung.

Wenn Sie über den Bau Ihres Eigenheims nachdenken – oder sich vielleicht schon in der Planungsphase befinden –, stehen Sie wahrscheinlich vor der Frage: Wie heize ich nachhaltig, ohne mich später über hohe Betriebskosten zu ärgern? Und: Gibt es eine Lösung, die auch im Sommer kühlt – ohne auf eine klassische Klimaanlage setzen zu müssen?

Hier kommt die Kombination aus Luft-Wasser-Wärmepumpe und Free Cooling ins Spiel. Die nachhaltige Wärmepumpe wird in jedem Eigenheim von Atmoshaus standardmässig verbaut. Viele kennen Wärmepumpen, aber nur wenige wissen, dass sie – richtig ausgestattet – auch im Sommer zum echten Mehrwert mit Wohlfühlfaktor werden. Genau das inspiriert viele zukünftige Eigenheimbesitzer, den nächsten Schritt zu wagen.

Als erfahrenes Generalunternehmen in der Planung und Umsetzung energieeffizienter Einfamilienhäuser wissen wir, worauf es dabei ankommt – und warum genau diese Technik für viele Bauherren der Auslöser ist, ein Projekt konkret anzugehen.

In diesem Artikel erfahren Sie:

Was ist eine Luft-Wasser-Wärmepumpe? – Einfach erklärt

Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe klingt auf den ersten Blick technisch – ist in Wahrheit aber ein ziemlich geniales Prinzip, das einfach funktioniert: Sie nutzt die Umgebungsluft, um Ihr Haus zu heizen und Warmwasser zu erzeugen.

Statt fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas zu verbrennen, zieht die Wärmepumpe Energie aus der Aussenluft – selbst im Winter bei Minusgraden. Diese Energie wird über ein Kältemittel und einen Verdichtungsprozess auf ein nutzbares Temperaturniveau gebracht und ins Heizsystem eingespeist.

Daher auch der Name „Luft-Wasser“: Luft als Energiequelle, Wasser als Wärmeträger im Heizsystem.

Das bedeutet für Sie:

Luft-Wasser-Wärmepumpen sind besonders beliebt für Einfamilienhäuser im Neubau, da sie einfach zu integrieren sind, wenig Platz benötigen und sehr effizient arbeiten – insbesondere in Kombination mit einer Fussbodenheizung.

Was bedeutet „Free Cooling“ – und wie funktioniert das?

Wenn Sie an Kühlung im Sommer denken, haben Sie vielleicht sofort eine Klimaanlage im Kopf: laut, energiehungrig, teuer im Betrieb. Doch mit einer modernen Luft-Wasser-Wärmepumpe geht es auch anders – und vor allem viel effizienter.

„Free Cooling“ bedeutet: kostenloses Kühlen mit bereits vorhandener Technik. Und das funktioniert so:

Während eine Wärmepumpe im Winter Wärme aus der Aussenluft ins Haus bringt, kann sie im Sommer den umgekehrten Weg gehen: Die überschüssige Wärme im Hausinneren wird über das Heizsystem – zum Beispiel die Fussbodenheizung – nach draussen abgeführt. Das geschieht ohne aktiven Kompressorbetrieb, also nahezu ohne zusätzlichen Stromverbrauch.

👉 Die Technik nutzt dabei die kühleren Nachttemperaturen oder den Temperaturunterschied zur Umgebungsluft, um Ihr Haus auf natürliche Weise zu temperieren.

Ihre Vorteile:

🔄 Warum sich diese starke Kombination besonders im Neubau lohnt

Die Luft-Wasser-Wärmepumpe sorgt für wohlige Wärme im Winter – Free Cooling für angenehme Temperaturen im Sommer. Gemeinsam entsteht ein durchdachtes System, das ganzjährigen Wohnkomfort bietet – mit nur einer einzigen Anlage.

Gerade im Neubau zahlt es sich aus, Free Cooling von Anfang an mitzuplanen. Denn:

👉 Die zusätzlichen Initialkosten liegen bei nur ca. CHF 6’000.–, wenn das System direkt beim Bau integriert wird – deutlich günstiger, als nachträglich zu kühlen.

Ihre Vorteile im Überblick:

Ganzjähriger Komfort ohne separate Klimaanlage

Geringe Mehrkosten bei Integration im Neubau

Ideal für gut gedämmte Gebäude – verhindert sommerliche Überhitzung

Nachhaltig, leise und wartungsarm.

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David Meyer, CEO

Wirtschaftlichkeitsfaktor: Lohnt sich das?

Wirtschaftlich gesehen zahlt sich die Investition in eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Free Cooling nicht nur durch tiefere laufende Kosten aus – sie steigert auch den Wert Ihrer Immobilie und reduziert Ihre Abhängigkeit von Energiepreisschwankungen.

Fazit: Für wen ist diese Lösung ideal – und was ist Ihr nächster Schritt?

Wenn Sie ein Eigenheim planen, das komfortabel, energieeffizient und zukunftssicher sein soll, dann ist die Kombination aus Luft-Wasser-Wärmepumpe und Free Cooling genau die richtige Wahl. Sie profitieren von ganzjährigem Wohnkomfort, niedrigen Betriebskosten und einem Plus an Nachhaltigkeit – ohne dabei auf moderne Technik verzichten zu müssen.

Und vielleicht ist genau dieses System der letzte Impuls, den Sie gebraucht haben, um den Schritt vom Traum zum Bauprojekt zu wagen.

👉 Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, ob diese Lösung zu Ihrem Haus passt – und wie wir Ihr Bauvorhaben optimal umsetzen können.
Jetzt unverbindlich anfragen und Beratungsgespräch sichern.

Hindernisfreies Bauen ist weit mehr als nur ein aktueller Trend in der Bau- und Architekturbranche. Es ermöglicht Menschen, länger unabhängig in ihrem vertrauten Umfeld zu leben und fördert gleichzeitig Inklusion. Darüber hinaus erhöhen barrierefreie Lösungen den Komfort und die Sicherheit für alle. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Vorteile barrierefreies Bauen für Immobilien bietet, welche gesetzlichen Vorgaben in der Schweiz gelten und erhalten wertvolle Tipps für die Umsetzung Ihres Neubaus. Lassen Sie uns gemeinsam erkunden, wie wir Wohnräume für alle schaffen können.

Weshalb ist hindernisfreies Bauen von Bedeutung?

Barrierefreies Bauen ermöglicht Menschen länger unabhängig in ihrem vertrauten Umfeld zu leben. Es fördert Inklusion und Gleichberechtigung, indem es Menschen mit Behinderungen und Senioren den gleichen Zugang zu gesellschaftlichem Leben bietet. Zudem erhöhen barrierefreie Lösungen den Komfort und die Sicherheit für alle, einschliesslich Familien mit kleinen Kindern, Schwangeren und Personen mit temporären Verletzungen.

Welche Vorteile haben das Bauen für jedes Alter und jede Lebenslage auf Ihre Immobilie?

Investitionen in barrierefreies Bauen sind langfristig kostensparend, da solche Gebäude weniger häufig angepasst werden müssen. Barrierefreie Immobilien sprechen eine breitere Zielgruppe an und haben daher einen höheren Marktwert. Da alle aktuellen Projekten mit Bauland von uns individuell an die Wünsche und Bedürfnisse der Bauherrschaften angepasst werden, setzen wir diese auch barrierefrei um.

Welche gesetzlichen Vorgaben für hindernisfreies Bauen gelten in der Schweiz?

Die Vorgaben für hindernisfreie Architektur können kantonal leicht variieren. Grundsätzlich gelten Mindestmasse für Türbreiten und angepasste Raumverhältnisse. So soll es in allen Räumlichkeiten, insbesondere in den Nasszellen, möglich sein, sich auch mit Rollstuhl frei zu bewegen. Schwellenübergänge von maximal 2cm sind erlaubt und alle Etagen sowie der Hauseingang müssen entweder mit von Rollstühlen befahrbarer Rampe oder Lift erreichbar sein.

Tipps für die Umsetzung für Barrierefreiheit bei Neubauten

Barrierefreiheit sollte bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden. Dies erleichtert die Integration notwendiger Massnahmen und verhindert kostspielige Nachbesserungen.

Die Zusammenarbeit mit Fachleuten für behindertengerechtes, seniorenfreundliches Bauen und Inklusion kann wertvolle Einblicke und praktische Lösungen bieten, die den spezifischen Anforderungen eines Projekts gerecht werden.

Berücksichtigen Sie die Bedürfnisse und Wünsche der zukünftigen Nutzer des Gebäudes. Ein nutzerzentrierter Ansatz stellt sicher, dass die Lösungen tatsächlich praktikabel und nützlich sind.

Unsere Teams sind für die Bedeutung von Barrierefreiheit und Inklusion sensibilisiert. Mit der Hausidee Florida bieten wir einen schlüsselfertigen Bungalow mit 4.5 Zimmern, einen gedeckten Sitzplatz, Waschküche und sogar Technikraum auf einer Ebene. Tatsächlich hält aber jede der individualisierbaren Hausideen von Atmoshaus mit nur minimalen Anpassungen die geltenden Gesetze und Normen ein und wird somit zum Wohnraum für Alle.

Für weitere Informationen freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Als Generalunternehmen stehen wir Ihnen bei Ihrer Hausbauplanung mit Rat und Tat zur Seite. Von der Baulandsuche bis zur Schlüsselübergabe sind wir für Sie da. Dabei kann es vorkommen, dass neue Fachbegriffe aus dem Bauwesen auftauchen.

Als Laie oder auch als Fachexperte kann man schnell über unklare Fachbegriffe aus dem Bauwesen stolpern. Egal, ob Sie schnell mal etwas nachschlagen wollen oder Sie interessiert Ihr Wissen erweitern möchten. – So oder so können Sie Ihre Kollegen dank unserem Glossar mit neuem Fachwissen beeindrucken. Hier finden Sie schnell gesuchte Informationen zu den Fachbegriffen im Bauwesen.

Altlasten

Altlasten umschreiben Schadstoffe oder Abfälle im Boden oder in bestehenden Gebäuden. Diese Schadstoffe können im Boden natürlich vorkommen oder durch eine frühere Nutzung des Grundstücks im Boden verbleiben. Oftmals sind Altlasten in einem Kataster erfasst (z.B. Kataster der belasteten Standorte), diese können eingesehen werden. Bekannte Altlasten werden i.d.R. auch im Grundbuch erfasst.

Attikageschoss

Beim Attikageschoss handelt es sich um ein Geschoss, welches auf das oberste Vollgeschoss aufgesetzt wird. Oftmals zählt das Attikageschoss nicht zur anrechenbaren Geschossfläche, jedoch müssen dafür die kantonalen und kommunalen Anforderungen an ein Attikageschoss erfüllt werden. Charakteristisch zeichnet es sich meistens durch eine grosszügige Terrassenfläche aus.

Ausnützungsziffer

Viele Grundstücke dürfen lediglich bis zu einem gewissen Punkt überbaut und sog. ausgenützt werden. Die Ausnützungsziffer umschreibt dabei das Verhältnis zwischen Grundstücksfläche und anrechenbarer Geschossfläche. Die kantonalen und kommunalen Regelungen können sich hierbei stark unterscheiden. Je höher die Ausnützungsziffer, umso grösser kann das spätere Haus gebaut werden und umso mehr Wert hat das jeweilige Grundstück.

Baubeschrieb

Ergänzend zu den Plänen, z.B. Bauvertragsplänen, beschreibt der Baubeschrieb die Ausführung und den Ausbau in schriftlicher Form. Im Allgemeinen beschreibt der Baubeschrieb die Qualität und die Pläne die Quantität des Bauprojekts.

Baukostenplan (BKP)

Sämtliche Kosten die im Rahmen eines Bauprojekts anfallen, können im sog. Baukostenplan nach einer vorgegebenen Nummerierung einsortiert werden. Diese einheitliche Sortierung dient der einfachen und klaren Kommunikation zwischen allen am Bau beteiligten Parteien wie Bauherren, Planern, Unternehmern und Finanzinstituten.

Bauzonen / Zonenplan

In den kommunalen Zonenplänen werden die Gemeindegebiete in verschiedene Zonen aufgeteilt. Die unterschiedlich eingefärbten Zonen definieren hierbei auch die bebaubaren Flächen (Bauzonen). Diese Bauzonen werden in verschiedene Wohn-, Gewerbe- oder Industriezonen unterteilt. Im zugehörigen Bau- und Zonenreglement wird pro Zone das jeweilige Reglement aufgeführt.

Dienstbarkeit / Servitute

Mit einer Dienstbarkeit kann ein Grundstück zum Vor- oder Nachteil eines anderen Grundstücks begünstigt oder belastet werden. Zum Beispiel berechtigt ein eingeräumtes Fahrwegrecht den begünstigten Grundeigentümer zum befahren einer bestimmten Fläche auf dem eigenen Grundstück. Diese Rechte können sehr vielfältig sein und müssen bei der Planung zwingend berücksichtigt werden. Eine Änderung kann nur in gegenseitigem Einverständnis und mithilfe eines Notars vorgenommen werden.

Ersatzneubau

Von einem Ersatzneubau spricht man, wenn anstelle eines bestehenden Gebäudes ein Neubau erstellt wird. Abhängig von der Bauzone oder dem Status des abzubrechenden Gebäudes, muss der Neubau mehr oder weniger Bezug zum abgebrochenen Gebäude nehmen. In der Kernzone kann zum Beispiel verlangt werden, dass ein Neubau im gleichen Volumen und in derselben Optik wiederhergestellt wird.

Fertighaus

Bei Fertighäusern handelt es sich oft um vorgefertigte Wohnbaukonzepte «ab Lager», diese können i.d.R. günstig und in sehr kurzer Zeit auf dem Bauplatz realisiert werden. Bauprojekte in Elementbauweise können mit dem Label «Fertighaus» versehen werden.

Gestaltungsplan

Beim Gestaltungsplan handelt es sich um ein Werkzeug, welches den Gemeinden zur Verfügung steht, um grössere Bauplätze mit einem Gesamtkonzept im Zonenplan auszuweisen. Diese Gestaltungspläne umfassen im Textteil weitere Reglemente und Anforderungen an ein Bauprojekt, welche neben dem klassischen Bau- und Zonenreglement ebenfalls eingehalten werden müssen. Ein Gestaltungsplan beinhaltet oftmals auch einen groben Konzeptplan mit ausgewiesenen Baufeldern.

Grenzabstand

Beim Grenzabstand spricht man vom Abstand zwischen einem Gebäude und der Parzellengrenze. In der Regel wird ein Mindest-Abstand gefordert. Dieser ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und wird im Bau- und Zonenreglement beschrieben. Auch kantonal gibt es Unterschiede bei der Auslegung vom Grenzabstand. So kann dieser zum Beispiel auch von der Gebäudehöhe oder -länge abhängig sein.

Grenzbaurecht

Beim Grenzbaurecht handelt es sich um eine Dienstbarkeit, welche zwischen zwei Parzellen in gegenseitigem Einverständnis im Grundbuch eingetragen werden kann. Mithilfe eines Grenzbaurechts wird der sog. Grenzabstand aufgehoben, es darf an die Grenze gebaut werden. Achtung! Ein allfällig geforderter Gebäudeabstand muss dennoch eingehalten werden (z.B. Brandschutzabstände).

Grundbuchauszug

Im Grundbuch werden sämtliche Informationen zu einem Grundstück gesammelt. Dazu gehören beispielsweise die Eigentums- und Wohnverhältnisse sowie Dienstbarkeiten. Der Grundbuchauszug wird vor allem beim Immobilienverkauf benötigt, damit die Eigentümerschaft gegenüber dem Notar belegt werden kann. Auch bei einem Antrag für eine Hypothek muss dieser gegenüber der Bank vorgelegt werden, damit der Kredit gewährt werden kann. Das Grundbuch wird auf kantonaler Ebene organisiert, ein gesamtschweizerisches Grundbuch gibt es nicht. Ein Grundbuchauszug können Sie online beim zuständigen Grundbuchamt anfordern. Gerne können wir das auf Anfrage für Sie übernehmen.

Handänderungskosten / Handänderungssteuern

Unter Handänderungskosten versteht man die Gebühren vom Notar, welche bei der Übertragung einer Liegenschaft auf einen neuen Eigentümer verursacht werden. Dazu gehören die Gebühren für das Grundbuchamt, das Honorar des Notars, die Kosten zur Errichtung oder Anpassung von Schuldbriefen sowie die Grundstückgewinnsteuer. Ob die Kosten vom Käufer oder Verkäufer übernommen werden, ist Verhandlungssache, oftmals werden die Gebühren von beiden Parteien zur Hälfte übernommen. Die Grundstückgewinnsteuer wird meistens vom Verkäufer bezahlt.

Harmonisierung

Die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) verpflichtet einen Grossteil der schweizerischen Kantone, bis zum Jahr 2025 vorgegebene Baubegriffe und Messweisen in die Gesetze und Reglemente zu übernehmen. Diese Harmonisierung soll das Planungs- und Baurecht vereinfachen. Auf kommunaler Ebene muss diese Anpassung jedoch in den Bau- und Zonenreglementen erfolgen, der Status muss daher für jede Gemeinde separat abgeklärt werden.

Hypothek

Die Hypothek ist ein Darlehen bei einem Hypothekargeber, wie beispielsweise eine Bank, für das Zinsen anfallen. Die Belehnung auf die Immobilie darf höchstens 80 % betragen, das bedeutet, dass der Käufer mindestens 20 % des Kaufpreises in Form von Eigenkapital einbringen muss. Damit der Hypothekargeber eine Absicherung auf das Darlehen hat, erhält dieser ein Grundpfandrecht auf die Immobilie. Dabei darf maximal 10 % des Eigenkapitals aus der beruflichen Vorsorge des Käufers stammen. Die anderen 10 % müssen aus Barmitteln und/oder dem Säule 3a Guthaben stammen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Finanzierungsratgeber.

Kniestock / Kniestockhöhe

Beim Kniestock handelt es sich um die oberste Wand welche unterhalb des Daches ausgeführt wird. Die Dachkonstruktion wird darauf abgelegt.

Die Kniestockhöhe wiederum ist ein gängiger Begriff im Baurecht. Diese bezieht sich auf oben genanntes Bauteil, die Messweise wird in den Baugesetzen der Kantone jedoch sehr unterschiedlich beschrieben. Generell gilt: Je höher der Kniestock, desto mehr Raum steht unter den Dachflächen zur Verfügung.

Massivbauweise

Wird ein Gebäude auf dem Bauplatz aufgemauert und betoniert, dann spricht man von Massivbauweise. Dieses Grundgerüst aus Backstein und Beton erfüllt hierbei die statischen und raumbildenden Aufgaben eines Bauwerks. Diese Bauweise ist sehr langlebig und kann in einem sehr guten Preis-/Leistungsverhältnis realisiert werden. Die Fassaden und Dachgestaltung können individuell an die Anforderungen und Wünsche der Bauherrschaft angepasst werden. Auch spätere Änderungen am Gebäude können oftmals unkompliziert vorgenommen werden. Alle Atmoshäuser werden in Massivbauweise erstellt.

Parzellierung

Eine Parzellierung findet statt, wenn man ein bestehendes Grundstück in mehrere Grundstücke teilt oder verschiedene Grundstücke zu einem Grundstück zusammenlegt. Grundsätzlich hat jeder Eigentümer das Recht, sein Grundstück zu parzellieren, dabei sind jedoch die örtlichen Bauvorschriften zu beachten. Der Antrag für eine Parzellierung erfolgt mittels Baubewilligung.

Solaranlage

Als erneuerbare Energie steht Sonnenlicht kostenlos zur Verfügung. Für die Nutzung dieser Energie kann eine Solaranlage installiert werden. Man unterscheidet hierbei hauptsächlich zwischen Photovoltaikanlagen und thermischen Solaranlagen.

Bei der Photovoltaikanlage wird Sonnenlicht mithilfe von Solarzellen in elektrischen Strom umgewandelt und nutzbar gemacht.

Bei der thermischen Solaranlage wird die Energie von der Sonne für die Erwärmung von Flüssigkeit genutzt, welche dann ebenfalls in nutzbare Energie umgewandelt wird.

Beide Ansätze haben Vor- und Nachteile: im Einfamilienhaus-Bereich werden jedoch hauptsächlich Photovoltaikanlagen realisiert. Mit nachrüstbaren Akkus lässt sich gesammelter elektrischer Strom noch effizienter nutzen. Trotz Investment, lassen sich so auf lange Sicht Kosten sparen.

Schlüsselfertig

Von einem schlüsselfertigen Angebot spricht man, wenn alle Planungs- und Baumassnahmen durch einen einzigen Vertragspartner organisiert und koordiniert werden. Für die Bauherrschaft bedeutet dies weniger Aufwand im ganzen Prozess. Gerne beraten wir Sie unverbindlich für Ihr schlüsselfertiges Haus.

SIA

Bei der SIA handelt es sich um den schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein welcher mit den SIA-Normen ein schweizweit anerkanntes und wichtiges Normenwerk geschaffen hat und dieses auch laufend überprüft und erweitert.

Mit technischen und vertraglichen Normen sowie Verständigungsnormen werden die Regeln der Baukunde und die Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Parteien breit gefächert vorgegeben.

Wohnzonen (W1, W2 & W3)

Das «W» in W1, W2 oder W3 steht für Wohnzone. Die Zahl danach zeigt in der Regel die Anzahl der in dieser Zone realisierbaren Vollgeschosse an. Die Wohnzone W2 bezeichnet meistens also eine Wohnzone, in der Häuser mit bis zu zwei Vollgeschossen errichtet werden dürfen und würde sich daher bestens für den Bau von Einfamilienhäusern eignen. Die Bedeutung kann jedoch von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Wir klären für Sie ab was in der jeweiligen Wohnzone realisierbar ist.

Vermissen Sie die Erklärung zu einem gesuchten Fachbegriff? Schreiben Sie uns, wir helfen Ihnen bei Unklarheiten und erweitern gerne unser Glossar.

Das perfekte Bauland scheint gefunden zu sein, doch für das Traumhaus in der gewünschten Form oder mit der erstrebten Ausrichtung können die Gebäude- oder Grenzabstände nicht eingehalten werden. In solchen Situationen ist ein Näherbaurecht für ein Gebäude zum Nachbarn gefragt. Das Näherbaurecht scheint oft eine unumgängliche Hürde bei einer geringen Parzellenausnutzung, doch je nach Ausgangslage lohnt sich der Aufwand für den Erhalt dieser Ausnahmeregelung. In unserem untenstehenden Ratgeber zeigen wir Ihnen auf, was Sie bei der Festlegung eines Näherbaurechts beachten müssen.

Was ist eigentlich ein Gebäude- oder Grenzabstand und aus welchen Gründen wird dieser von der Gemeinde vorgegeben?

Der Gebäudeabstand ist die Entfernung zwischen den projizierten Fassaden, also der amtlichen Vermessung zweier Gebäude. Der Grenzabstand ist die Entfernung zwischen der Fassade eines Gebäudes und der Grundstücksgrenze.

Dabei bestimmt jeder Kanton und jede Gemeinde das Baugesetz und definiert die bestimmenden Gebäude-, Strassen- und Grenzabstände. Bei der Festlegung werden die öffentlichen und privaten Interessen berücksichtigt. Dazu gehört, dass die Bewohner genügend Sonne, Licht, Aussicht und freien Raum zwischen benachbarten Liegenschaften erhalten. Ausserdem gibt es auch gesundheitliche und feuerpolizeiliche Faktoren, welche stets berücksichtigt werden müssen.

In welchen Fällen darf man von den vorgegebenen Grenzabständen abweichen und ein Näherbaurecht einholen?

Die Bauvorschriften der Gemeinden müssen grundsätzlich immer eingehalten werden, bei einzelnen Parametern sind jedoch Ausnahmen erlaubt. Wenn es eine gültige Vereinbarung zwischen den betroffenen Nachbarn gibt, kann ein Näherbaurecht eingeholt werden. Die Vereinbarung des Näherbaurechts räumt das Recht ein, den gesetzlichen Mindestabstand zu unterschreiten. Leider sind diese Ausnahmen nicht in allen Kantonen und Gemeinden möglich. Ausserdem dürfen Abstände zu Strassen, Wäldern und öffentlichen Gewässern nicht unterschritten werden, da es sich bei diesen Faktoren nicht um privates, sondern um öffentliches Interesse handelt.

In welcher Form muss ein Näherbaurecht erfolgen? Wo kann ich ein Näherbaurecht Formular herunterladen?

Für das Einholen eines Näherbaurechts gibt es keine gesetzliche Regelung. Da das Näherbaurecht jedoch zur Baueingabe eingereicht werden muss, ist eine schriftliche Form zwingend. Um dies langfristig und nachvollziehbar zu regeln, sollte ein Dienstbarkeitsvertrag erstellt werden, welcher öffentlich beurkundet wird. Der Vorteil liegt darin, dass das einseitige oder gegenseitige Näherbaurecht somit im Grundbuch verankert ist und auch für künftige Eigentümer verbindlich bleibt.

Dabei sollten folgende Daten bei der Eintragung des Näherbaurechts in das Grundbuch beachtet werden:


Was für Vereinbarungen werden bei einem Näherbaurecht getroffen?

Grundsätzlich empfehlen wir, ein gegenseitiges Näherbaurecht einzutragen, damit beide Parteien von denselben Rechten und im selben Umfang profitieren.

Die Parteien sind grundsätzlich frei, weitere inhaltliche Einschränkungen in Zusammenhang mit dem Näherbaurecht festzuhalten, in Einhaltung aller relevanten Bauvorschriften. Eine mögliche, zusätzliche Bestimmung könnte beispielsweise sein, das Näherbaurecht auf gewisse Bauten wie Gartenhäuser oder Garagen und Carports (Kleinbauten) zu beschränken.

Welche Nachteile entstehen durch ein Näherbaurecht?

Leider bietet das Näherbaurecht trotz grösserer, bebaubarer Fläche auch gewisse Nachteile. Verringerte Gebäude- und Grenzabstände können zu einer Beeinträchtigung von Licht, Besonnung, Aussicht, Emissionen und somit der Wohnqualität führen. Aus diesem Grund könnten die betroffenen Nachbarn (bei einer einseitigen Begünstigung) eine Entschädigung von dem begünstigten Nachbarn verlangen. Für die Höhe der Entschädigung gibt es keine Richtwerte, der Betrag oder die Leistung kann individuell festgelegt werden.

In all diesen Belangen unterstützen wir Sie tatkräftig. Als Ansprechpartner von A-Z setzen wir den Dienstbarkeitsvertrag mit den betroffenen Parteien in Bezug auf die individuellen Situationen auf, inklusive allen Abklärungen mit den involvierten Instanzen bis hin zur notariellen Beurkundung.

Die Kinder sind aus dem Haus und das Familiendomizil ist mittlerweile viel zu gross. Damit der Hausbau mit über 50 gut durchdacht ist, haben wir für Sie 7 nützliche Tipps zusammengestellt.

Nicht nur, dass barrierefreie Häuser Ihnen das Leben im Alter sorgenfreier machen, Sie gewähren Ihnen auch ein gutes Investment. Altersgerechte Häuser sind gefragter denn je und bieten einen attraktiven Wiederverkaufswert.

1. Die richtige Lage mit optimaler Anbindung

Während das Einfamilienhaus für Familien gern mal an idyllischer Lage auf dem Land gebaut wird, ist im Alter ein guter Anschluss an den Öffentlichen Verkehr wichtig. Auch auf eine zentrale Lage mit Einkaufsmöglichkeiten, Arztpraxis und allenfalls auch einem regen Vereinsleben, sollte Wert gelegt werden.

2. Neubau bauen oder bestehendes Haus kaufen?

Wer möglichst sorgenfrei und risikolos planen möchte, ist wohl mit einem Neubau am besten bedient. Komponenten wie Dach, Isolation, Heizung, Fenster, Sanitärleitungen usw. sind neu und bedürfen somit keiner Sanierung, wie dies in den meisten Fällen bei bestehenden Immobilien meist in absehbarer Zeit der Fall ist. Zudem lässt sich ein Neubau genau nach Ihren Wünschen realisieren, es müssen keine Kompromisse in Kauf genommen werden und auch die Energie- und Wärmeversorgung ist zeitgemäss.

3. Weniger ist mehr

Wer einmal einen Frühlingsputz in einem grosszügigen Einfamilienhaus gemacht hat, weiss wie aufwendig das sein kann. Gerade im Alter, mit nur noch zwei Hausbewohnern heisst es daher – weniger ist mehr. Wir empfehlen aus diesen Gründen eine Wohnfläche von ca. 100 m2. Dennoch sollten spezielle Wünsche wie Hobbyräume und Platz für Rückzugsmöglichkeiten unbedingt berücksichtigt werden.

4. All-in-One Lösung – Einliegerwohnung

Erlauben die Voraussetzungen Budget und Bauland eine Einliegerwohnung, ist dies Gold wert. Mit dieser Lösung haben Sie eine langfristige Einnahmequelle zur Rente oder können die Wohnung an eine Pflegekraft vermieten. Zudem haben Sie auch jederzeit die Möglichkeit, Ihre Wohnsituation zu verkleinern und die Wohnung selbst zu beanspruchen.

5. Wohnen auf einer Ebene

Wer einen Bungalow baut, ist später dankbar keine Treppen mehr begehen zu müssen. Auch der Verzicht auf einen Keller lohnt sich. So lassen sich Vorratskammer und Waschraum stufenfrei benutzen. Der Grundriss eines Bungalows lässt sich zudem sehr individuell und auf viele Bedürfnisse anpassen.

Falls die Realisierung eines Bungalows nicht möglich oder unerwünscht ist, sollten die Treppen im Haus möglichst schnörkellos sein. Wendeltreppen haben ein höheres Unfallrisiko als gerade Treppen. Zudem lassen sich Treppenlifte so besser anbringen. Ausserdem empfehlen wir ein Badezimmer auf jeder Etage einzuplanen.

6. Barrierefreies Bauen

Besonders wichtig ist es Gefahrenstellen von Anfang an zu verhindern. Um solche Gefahrenstellen zu vermeiden, sind folgende Massnahmen zu treffen:

7. Smarte Hausautomation

Smarthome Lösungen können im ersten Moment gerade für ältere Generationen abschreckend klingen. Doch Smarthome bedeutet Wohnkomfort, angenehmes Raumklima und vor allem Sicherheit. Mehr dazu erfahren Sie von unseren Verkaufsberatern oder in unserem Smart Home Ratgeber.

Die Ansprüche eines altersgerechten Hausbaus sind umfangreich und sollten für jedes Projekt individuell geplant werden. Eventuell möchten Sie auch noch nicht alle Massnahmen von Anfang an umsetzen. Auch hier können wir Sie unterstützen und beispielsweise Anschlüsse für Treppenlifte vorbereiten, damit dieser zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden kann.

Wir sind Ihr Ansprechpartner für altersgerechtes Bauen und beraten Sie fachmännisch und individuell, um das für Sie perfekte Eigenheim zu realisieren.

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